Europäischer Gerichtshof: Entschädigung auch für verfrüht startende Flüge und für verspätete Flieger von Drittstaaten
Mit mehreren Entscheidungen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Rechte europäischer Fluggäste gestärkt. Fluglinien müssen auch dann bis zu 600 Euro Entschädigung zahlen, wenn ein Flugzeug zu früh abfliegt. Und bei verspäteten Flügen gibt es auch dann eine Entschädigung, wenn ein Flug durch die Fluglinie eines Nicht-EU-Staates ausgeführt wurde.