VDV: Preise für die Nutzung deutscher Bahntrassen drohen, ab 2025 unbezahlbar zu werden
Das deutsche Bundesverfassungsgericht (BVG) hat der Bundesregierung verboten, zur Deckung geplanten Staatsausgaben sogenannte Sonderfonds zu nutzen, die zuvor anderen Zwecken gedient hatten. Die dadurch entstandene Deckungslücke nötigt die Regierung und Haushaltspolitiker zu einer grundsätzlichen Neubewertung geplanter Ausgaben.