Das beschloss Österreichs Regierung, der Ministerrat, per Umlauf, erklärte die Ministerin für Klimaschutz und Verkehr Leonore Gewessler (Grüne) am 22. Oktober 2022. Der neue Finanzrahmen sei das „größte Bahnpaket in der Geschichte der Republik“ und „eine Ansage im Kampf gegen Teuerungs-, Energie- und Klimakrise. Denn Bahnfahren schont das Geldbörserl, spart Energie und schützt das Klima. Investitionen in die Bahn zahlen sich also doppelt und dreifach aus.“
Im Vergleich zum bisher gültigen Rahmenplan wird in den kommenden sechs Jahren noch stärker in die Barrierefreiheit von Bahnhöfen investiert werden. Rechnung getragen wird auch dem steigenden Trend, mehr Güterverkehr auf der Schiene abzuwickeln. Anreize dazu liefern unter anderem ein überarbeitetes Fördersystem für Anschlussbahnen an Unternehmen und eine Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes. Der Rahmenplan 2023-2028 sieht deshalb auch zusätzliche Mittel für die Errichtung und Anpassung von Güter-Ladestellen vor. Damit sollen bimodale Transporte weiter attraktiver werden.
Der Rahmenplan sieht eine Vielzahl verschiedener Projekte vor, mit denen die Bahn-Infrastruktur zukunftsfest gemacht wird. Dazu zählen die Digitalisierung und Automatisierung des Bahnverkehrs durch Weiterentwicklung der elektronischen Stellwerke und die Aufrüstung des Zugsicherungssystems auf das europäische System ETCS (European Train Control System). Die automatisierte Betriebsführung soll eine Ausweitung der Kapazitäten und die Optimierung von Pünktlichkeit und Sicherheit bringen.
Elektrifizierung wird weiter gesteigert
Ende 2021 waren bereits 74 Prozent der österreichischen Bahnstrecken elektrifiziert. Bis 2030 sind weitere Elektrifizierungen von Bahnstrecken mit über 500 km Länge vorgesehen. Dazu gehören die Marchegger Ostbahn sowie Traisentalbahn. ÖBB-Präsident Andreas Matthä kündigte zudem an, dass auch neue Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb angeschafft werden sollen. Im Frühjahr 2023 soll die aktuell laufende Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung von bis zu 120 Batterie-Triebzügen abgeschlossen sein. Diese können dann sowohl im elektrifizierten als auch im nicht elektrifizierten Bereich verkehren und dekarbonisieren somit auch Bahnstrecken ohne elektrische Oberleitung.
Erfreulich ist, dass alle bislang geplanten Großprojekte weitergeführt werden. Dazu gehören die Koralmbahn mit dem Koralmbahntunnel zwischen der Steiermark und Kärnten und der Semmering-Basistunnel zwischen der Steiermark und Niederösterreich auf der Südbahn. In Tirol wird der Brenner-Basistunnel vorangetrieben. Im Zentralraum von Oberösterreich zwischen Linz und Wels geht es um einen viergleisigen Ausbau der Westbahn.
Dabei kommt es an verschiedenen Stellen einer Verschiebung des erwarteten Bauendes. Beim Ausbau Linz – Marchtrenk gab es Einsprüche zum Eisenbahnrechtlichen sowie Naturschutzrechtlichen Bescheid. Diese werden aktuell vom Bundesverwaltungsgericht geprüft. Daher wird jetzt von einer Inbetriebnahme in 2030 ausgegangen. Das Projekt Marchtrenk – Wels läuft hingegen planmäßig. Aufgrund der gegenseitigen betrieblichen Abhängigkeiten kann dann die viergleisige Durchbindung der Weststrecke zwischen Linz Kleinmünchen und der Ostseite des Linzer Hauptbahnhofs erst im Nachgang realisiert werden, bis 2032.
Alle Projekte laufen weiter – aber teils mit Verzögerung
Anpassungen gibt es auch bei der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Schaftenau – Knoten Radfeld. Diese orientiert sich auch an der aktualisierten, vorgesehenen Inbetriebnahme des Brenner Basistunnels (voraussichtlich im Jahr 2032) und ist nun im Jahr 2034 vorgesehen. Die Übergangsphase von zwei Jahren kann durch die Kapazitäten der Bestandstrecke abgedeckt werden.
Weitere Terminverschiebungen betreffen die Adaptierung der Ausfahrt Richtung Arlberg bei Bludenz: 2026 -> 2029, Brenner Nordzulauf: 2032 -> 2034; Wörgl Terminal: 2025 -> 2026; Wels Vbf: 2026 -> 2027; Linz – Wels: 2028 -> 2030; Linz Kleinmünchen – Linz Hbf: 2030 -> 2032; die Direktanbindung Horn: 2027 -> 2029; Wien Hütteldorf – Meidling: 2027 -> 2028; Parndorf-Kittsee 2-gleisig: 2035 -> 2038; Semmering Basistunnel: 2028 -> 2030 sowie Bahnhofsumbauten Graz – Bruck: 2027 -> 2030. Hochpriorisiert wurde lediglich die Verbindung vom Flughafen Wien nach Bruck/Leitha von 2034 auf 2032.
Ab 2024 nur noch Züge mit Flüsterbremsen
Damit der Bevölkerung das erhöhte Aufkommen an Güterzügen keine schlaflosen Nächte bereitet, wird bis Ende 2024 für alle Güterwagen die Ausrüstung mit der leisen sogenannten Flüsterbremse verpflichtend sein. Auch andere Lärmschutzmaßnahmen werden fortgesetzt. Die Ertüchtigung der Bahn-Infrastruktur betrifft besonders auch die europäischen Transportkorridore. Damit wird sie positiven Einfluss auf die Abwicklung des Güterverkehrs haben.
Im Nahverkehr fließen Investitionen in die S-Bahn-Stammstrecke in Wien und deren Zuläufer im Umland. In Vorarlberg steht ein weiterer Ausbau des Nahverkehrs Rheintal-Wallgau auf dem Programm. In diesem Bereich leisten die Gebietskörperschaften auch Zuschüsse zu den Kosten der jeweiligen Baumaßnahme. Grundlage dazu ist der § 44 Bundesbahngesetz für den Ausbau von Infrastruktur von besonderem regionalem Interesse. Das kann beispielsweise die Attraktivierung von Verkehrsstationen und Strecken betreffen, Lärmschutzwände, Park-&-Ride-Anlagen, Bahnhofsvorplätze und Eisenbahnkreuzungen gemäß den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes. Die Verhandlungen zu Kostenbeiträgen der Gebietskörperschaften werden grundsätzlich durch die ÖBB-Infrastruktur AG auf Grundlage allgemeiner Vorgaben des BMK geführt, heißt es beim Klimaministerium.
Die Absicherung der Finanzen für die Aufgaben des Rahmenplans geschieht üblicherweise dadurch, dass der Ministerrat gemeinsam mit dem ÖBB-Rahmenplan auch den Entwurf eines Bundesgesetzes vorlegt, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt wird. Dieser Entwurf eines Vorbelastungsgesetzes wird in weiterer Folge dem Nationalrat zur verfassungsgemäßen Behandlung zugeleitet.
Als nächster Schritt können die Zuschussverträge zwischen dem Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG abgeschlossen werden, welche die vertragliche Grundlage zur Umsetzung der Investitionen darstellen. Die Projekte werden nicht einzeln finanziert, erläutert das Ministerium. Vielmehr finanziert die ÖBB-Infrastruktur AG das Projektportfolio über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) am Kapitalmarkt. Zur Rückzahlung gewährt der Bund für jedes Jahr einen Zuschuss auf Basis des Investitionsvolumens der ÖBB-Infrastruktur AG.
Hermann Schmidtendorf, Chefredakteur