Großbritannien digitalisiert die Grenzen: Auch EU-Bürger*innen brauchen ab 2. April 2025 Reisegenehmigung

Großbritannien digitalisiert die Grenzen: Auch EU-Bürger*innen brauchen ab 2. April 2025 Reisegenehmigung

Großbritannien digitalisiert die Grenzen: Auch EU-Bürger*innen brauchen ab 2. April 2025 Reisegenehmigung

Kein Besuch mehr ohne digitale Genehmigung: Blick durch ein Fenster des Londoner Königspalasts Tower auf die berühmte Tower-Bridge. Foto: Hermann Schmidtendorf
Jetzt wird der Brexit konkret für die Reisenden. Ab dem 2. April 2025 müssen Bürger*innen aus den EU-Staaten sowie der Schweiz und dem Vatikanstaat vor der Reise eine digitale Reisegenehmigung beantragen, die ETA. Britische Bürger*innen müssen umgekehrt eine digitale ETIAS-Genehmigung der EU beantragen.

ETA ist die Abkürzung für „Electronic Travel Authorisation“, Elektronische Reisegenehmigung. ETIAS ist die Abkürzung für „European Travel Information and Authorization System“, Europäisches  Reiseinformations- und -genehmigungssystem. Einwohner*innen unter anderem der USA und Kanadas müssen das ETA-Verfahren bereits ab Jahresbeginn 2025 nutzen. Anträge aus der EU werden ab dem 5. März 2025 online angenommen. Das ETA-Verfahren gibt eine Befreiung von der Visumpflicht. Wer schon vorher einer Visumspflicht unterlag oder anderweitig eine Einreisegenehmigung hatte, kann diese weiter nutzen. Das System ähnelt dem ESTA-System in den USA.

Die ETA-Genehmigung sollte rechtzeitig beantragt werden. Der Link ist:   https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta . Die Genehmigung sollte innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung erteilt werden, kann aber auch länger dauern. Nach der Genehmigung der ETA erhalten Besucher*innen die Erlaubnis, sich sechs Monate lang im Vereinigten Königreich aufzuhalten, sei es aus geschäftlichen oder touristischen Gründen. Die ETA ist zwei Jahre lang gültig und ermöglicht mehrere Einreisen in das Vereinigte Königreich während dieses Zeitraums. Eine ETA kostet £ 10 pro Person (ca. 11,85 Euro), und die Gebühr gilt für alle Reisenden, auch für Babys und Kinder. Für die Genehmigung wird ein gültiger Reisepass benötigt, eine E-Mail-Adresse für die Registrierung und eine gültige Bank- oder Kreditkarte für die Beantragung  der Gebühren.

Der digitale ETIAS-Reiseantrag bei der EU kostet nur sieben Euro. Diese Genehmigung („Visa Waiver“) wird mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig. Kinder unter 18 Jahren und Erwachsene über 70 Jahren sind von der Gebühr befreit, müssen aber dennoch eine Genehmigung beantragen. Das ETIAS-Verfahren wird sechs Monate nach der Einführung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) der EU im Jahr 2025 beginnen. Dieser Zeitplan ist Teil eines größeren Plans zur Aktualisierung und Stärkung der EU-Grenzkontrollen. Informationen werden gegeben unter dem Link: https://etias.com/etias-application .

Hermann Schmidtendorf, Chefredakteur

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